Hauptuntersuchung
Wir organisieren für Sie immer Mittwochs und Freitag Vormittags die Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO nach Vereinbarung in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, GTÜ) und führen die Abgasuntersuchung durch. Sie erhalten Ihre Prüfplakette auf dem einfachsten Weg; selbstverständlich mit sämtlichen Prüf- und Messprotokollen.
Wir prüfen im Vorfeld, ob und welche Reparaturen für die Hauptuntersuchung fällig sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Gerne führen wir die fälligen Reparaturen für Sie aus.
Gerne prüfen wir auch für Sie, ob bei Ihrem Fahrzeug die Umrüstung auf eine günstigere Abgasnorm lohnenswert und rentabel ist.
Eintragungen bei Änderung von Felgen, Reifen, Leistungssteigerung oder sonstigen bauartbedingten Änderungen können Sie ebenfalls bei uns vornehmen lassen.
Als besonderen Service erinnern wir Sie gerne an fällig werdende HU und AU.
Da ein Überziehen der HU/AU sehr teuer werden kann und Ihnen ab acht Monaten sogar schon zwei Punkte bringt, ist dieser Service oft sehr hilfreich. Gemäß §29 StVZO (Anlage VIII und VIIIa) sind Werkstätten bei eines um mehr als zwei Monate verspäteten HU-Termins verpflichtet, eine erhöhte Prüfungsgebühr zu berechnen.